Wertschätzung
Die Wertschätzung eignet sich besonders für Privatpersonen zur Schaffung einer Vermögensübersicht mit den aktuellen Werten Ihrer Immobilie / Immobilien. Für Banken, Ämter und Behörden besitzt diese Form der Wertermittlung keine Aussagekraft.
Mit der Wertschätzung beauftragen Sie zum Festpreis eine überschlägige, hinreichend genaue Wertermittlung. Im Grundbuch ausgewiesene Rechte und Belastungen finden keine Berücksichtigung. Die Berechnung stützt sich ausschließlich auf Ihre uns übermittelten Angaben und Unterlagen sowie die Erkenntnisse aus der Objektbesichtigung. Aus diesem Grund ist eine Haftung des Gutachters für die Ergebnisse der Wertermittlung ausgeschlossen.
UNSERE LEISTUNG
- eine Objektbesichtigung
- überschlägige Ermittlung des Immobilienwertes
- 1 gebundenes Exemplar der Wertschätzung