Checkliste KOMPAKT
Folgende Unterlagen und Informationen sollten, soweit vorhanden, der Sachverständigen unentgeltlich bis spätestens zum Ortstermin zur Verfügung gestellt werden:
- Notarvertrag (Eigentümer)
- Exposé (Eigentümer, Makler)
- aktueller Auszug aus dem Grundbuch nebst etwaigen Bewilligungen (Amtsgericht)
- aktueller Auszug aus dem Liegenschaftsbuch und die aktuelle Katasterkarte (Kreisverwaltung)
- aktuelle Auskunft aus dem Flächennutzungs- und Bebauungsplan (Gemeindeverwaltung)
- aktuelle Auskunft über die Beitrags- und Erschließungssituation (Gemeindeverwaltung)
- aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (Kreisverwaltung)
- aktuelle Auskunft aus dem Altlasten-Verdachtsflächenkataster (Kreisverwaltung)
- falls Denkmalschutz besteht, eine aktuelle Mitteilung darüber, ob Ge- und / oder Verbote, besondere Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen oder bestimmte Nutzungen des Denkmals vorgeschrieben oder untersagt sind (Denkmalschutzbehörde bei der Gemeindeverwaltung)
- Bauunterlagen der vorhandenen Bebauung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Wohn- bzw. Nutzflächenberechnungen sowie die Ermittlung der Brutto-Grundfläche, Baubeschreibung, Schlussabnahmebescheinigung) (Bauakte der Kreis- oder Gemeindeverwaltung)
- Energieausweis (Eigentümer)
bei Wohn- und / oder Teileigentum zusätzlich:
- Aufteilungsplan (Amtsgericht oder Bauakte)
- die Teilungserklärung / Gemeinschaftordnung (Amtsgericht oder Bauakte)
- Informationen zu Beschlüssen der Eigentümerversammlung über Investitionen, Reparatur- oder Instandsetzungsmaßnahmen (Eigentümer)
- Nachweis zur Höhe der Instandhaltungsrücklage (Eigentümer)
bei vermieteten Objekten:
- Mietvertrag der Einheiten im Bewertungsobjekt (Eigentümer)
Alle Auskünfte sollten nicht älter als drei Monate sein.