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Checkliste KOMPAKT

 

Folgende Unterlagen und Informationen sollten, soweit vorhanden, der Sachverständigen unentgeltlich bis spätestens zum Ortstermin zur Verfügung gestellt werden:

 

  • Notarvertrag (Eigentümer)
  • Exposé (Eigentümer, Makler)
  • aktueller Auszug aus dem Grundbuch nebst etwaigen Bewilligungen (Amtsgericht)
  • aktueller Auszug aus dem Liegenschaftsbuch und die aktuelle Katasterkarte (Kreisverwaltung)
  • aktuelle Auskunft aus dem Flächennutzungs- und Bebauungsplan (Gemeindeverwaltung)
  • aktuelle Auskunft über die Beitrags- und Erschließungssituation (Gemeindeverwaltung)
  • aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (Kreisverwaltung)
  • aktuelle Auskunft aus dem Altlasten-Verdachtsflächenkataster (Kreisverwaltung)
  • falls Denkmalschutz besteht, eine aktuelle Mitteilung darüber, ob Ge- und / oder Verbote, besondere Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen oder bestimmte Nutzungen des Denkmals vorgeschrieben oder untersagt sind (Denkmalschutzbehörde bei der Gemeindeverwaltung)
  • Bauunterlagen der vorhandenen Bebauung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Wohn- bzw. Nutzflächenberechnungen sowie die Ermittlung der Brutto-Grundfläche, Baubeschreibung, Schlussabnahmebescheinigung) (Bauakte der Kreis- oder Gemeindeverwaltung)
  • Energieausweis (Eigentümer)

 

bei Wohn- und / oder Teileigentum zusätzlich:

  • Aufteilungsplan (Amtsgericht oder Bauakte)
  • die Teilungserklärung / Gemeinschaftordnung (Amtsgericht oder Bauakte)
  • Informationen zu Beschlüssen der Eigentümerversammlung über Investitionen, Reparatur- oder Instandsetzungsmaßnahmen (Eigentümer)
  • Nachweis zur Höhe der Instandhaltungsrücklage (Eigentümer)

 

bei vermieteten Objekten:

  • Mietvertrag der Einheiten im Bewertungsobjekt (Eigentümer)

 

Alle Auskünfte sollten nicht älter als drei Monate sein.

 

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