Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Checkliste ERLÄUTERUNGEN

zu den wertrelevanten Unterlagen

-         welche Unterlagen werden gebraucht?

-         wo bekommt man diese Unterlagen?

-         was kosten diese Unterlagen?

 

Grundbuchauszug 

Ein Grundbuch enthält alle relevanten Angaben über Grundstücke. Das betrifft nicht nur die Besitzverhältnisse, sondern auch Forderungen oder Verpflichtungen und Ähnliches. Die Grundbucheinsicht ist jedem gestattet, der dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse darlegen kann (§ 12 und § 12c GBO). Unbeglaubigten Grundbuchauszug erhält man bei dem Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht. Die Kosten belaufen sich überwiegend auf 10,00 € / Grundbuchauszug.

 

Diverse eingetragene Rechte und / oder Verpflichtungen

Hier werden die zugrundeliegenden Verträge und Nachträge benötigt. Diese Abschriften sind beim Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht erhältlich. Die Kosten hierfür variieren zwischen 10,00 – 30,00 € / Bewilligung.

 

Flurkarte (Katasterkarte) und Liegenschaftsbuch

Die Flurkarte – auch Liegenschaftskarte / Katasterkarte / Auszug aus dem Liegenschaftkataster genannt – ist eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften (Flurstücke, Grundstücke) und bildet zusammen mit der Schätzungskarte den darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters. Sie ist mit ihrem Nachweis der Lage und der Abgrenzung die amtliche Kartengrundlage des Grundbuchs mit seinen Grundstücken und damit die Grundlage für die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden und eine gerechte Grundsteuerveranlagung.

Ein Katasterbuch ist das Verzeichnis des Kataster, also jene Bücher, Listen und Datenbanken, in denen die Flurstücke nach Lage, Nutzung, Größe, Besitzverhältnissen usw. verzeichnet sind.

Diese Unterlagen sind bei den Kataster- und Vermessungsämtern der Städte oder Kreisverwaltungen zu erhalten. Die Kosten belaufen sich, je nach Situation, zwischen 12,50 € und 15,00 €.

 

Bauplanungsrechtliche Auskunft

Die bauplanungsrechtliche Auskunft gibt Auskunft über die Zulässigkeit von Vorhaben und wird von den Bauplanungsämtern der Gemeinden und Städte erteilt. Der Flächennutzungs- und Bebauungsplan ist bei der Gemeindeverwaltung zu erhalten. Die Kosten belaufen sich auf bis zu 25,00 € / Auskunft.

 

Anliegerbescheinigung

Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Stadt oder der Gemeinde über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg. Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht: 

  • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB), Straßenausbaubeiträge
  • Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
  • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
  • Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
  • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 BBodSchG)
  • Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
  • Versiegelungsabgaben
  • Walderhaltungsabgaben

Die Ausstellung von Anliegerbescheinigungen erfolgt durch die Gemeindeverwaltung und ist kostenpflichtig. Die Gebühren belaufen sich auf 25,00 € – 50,00 €.

 

Baulastenauskunft

Eine Baulast ist eine im Baurecht freiwillig übernommene Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Eine Baulast begründet ein Recht auf einem Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks im öffentlichen Interesse. Die Baulast wird durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichstbehörde übernommen. Baulasten blieben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen. Sie wirken auch gegenüber Rechtsnachfolgern.

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erhält man bei der Kreisverwaltung, teilweise auch bei dem Bauordnungsamt der Stadt oder der Gemeinde und sind gebührenpflichtig. Die Gebühren belaufen sich auf:

10,00 € -   20,00 € / Flurstück für eine Negativbescheinigung,
50,00 € - 100,00 € / Flurstück für eine Abschrift einer Baulasteintragung

 

Altlastenauskunft

In diesem Kataster sind alle vorliegenden Daten und Erkenntnisse über altlastverdächtige Grundstücke registriert. Unter Altlasten werden gefährliche Stoffe bezeichnet, durch die das betreffende Grundstück verunreinigt wurde. Hierbei kann es sich beispielsweise um Bauschutt, Chemikalien oder Ablagerungen von Mülldeponien handeln.

Auskünfte aus dem Altlastenverzeichnis erhält man bei der Kreisverwaltung. Diese Auskünfte sind gebührenpflichtig. Die Gebühren belaufen sich auf:

10,00 € -   20,00 € / Flurstück für eine Negativbescheinigung,
50,00 € - 100,00 € / Flurstück für eine Abschrift einer Altlast

 

Auskunft aus der Denkmalliste

Bestimmte Gebäude wurden aufgrund ihrer kulturellen Bedeutung in die Liste der Kulturdenkmale des Landesamts für Denkmalpflege aufgenommen. Für solche Gebäude gelten besondere Auflagen bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie ein generelles Abrissverbot. Andererseits können Eigentümer für Erhaltungsmaßnahmen unter bestimmten Umständen Zuschüsse und Fördermittel erhalten.

Die Untere Denkmalschutzbehörde führen für ihr Gebiet Auszüge aus dem Verzeichnis. Die Kosten sind sehr unterschiedlich und belaufen sich auf 0,00 € - 20,00 € / Flurstück.

 

Bauakte

Eine Bauakte ist die amtliche Sammlung aller Unterlagen, die zu einem Bauvorhaben gehören, soweit sie für die Baugenehmigungsbehörde von Bedeutung sind. Dies beinhaltet also Bauanträge, Baugenehmigungen, Bauzeichnungen, Flächenberechnungen, Formulare der Bauabnahme usw. Diese ist bei der Kreis- oder Gemeindeverwaltung zu erhalten. Die Kosten für die Ausleihe / Ablichtungen variieren von Gemeinde zu Gemeinde.

 

Baugenehmigung, bzw. Baubewilligung

Behördliche Erlaubnis (Verwaltungsakt) zur Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder zum Abbruch einer baulichen Anlage. Sie bestimmt den Eigentumsinhalt und damit die Werthaltigkeit des Grundstücks. Insbesondere für Grundstücke im Außenbereich nach § 35 BauGB, aber auch in vielen anderen Fällen,  ist die Vorlage der Baugenehmigung einschließlich sämtlicher Ergänzungen unverzichtbar. 

 

Wohn- und Nutzflächen sowie Kubikmeterzahl und Bruttogrundflächen-Berechnungen

Der Ertragswert hängt im Wesentlichen von der rentierlichen Fläche und den Erträgen ab. Der Sachwert dagegen von der Kubikmeterzahl oder Bruttogrundfläche des Gebäudes. Aus vorgenanntem Grund sind die entsprechenden Berechnungen unverzichtbare Grundlage einer jeden Bewertung.

 

Mietverträge

Bei vermieteten Objekten werden die vollständigen Mietverträge einschließlich sämtlicher Änderungen und Anpassungs-vereinbarungen benötigt.

Wohnungs- und Teileigentum

Hier ist die Vorlage der vollständigen Teilungserklärung sowie des Aufteilungsplans und der Gemeinschaftsordnung, sowie die Einsicht der Nebenkostenabrechnungen und die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten beiden Wirtschaftsjahre erforderlich.

 

Öffentlich geförderter Wohnungsbau

Sozialer Wohnungsbau bezeichnet den staatlich geförderten Bau von Wohnungen, insbesondere für soziale Gruppen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können.

Hier ist ein Bescheid der Bewilligungsbehörde über die Bindungsfrist und nach Rückzahlung der öffentlichen Darlehen über die Nachbindungsfrist erforderlich. Zuständig sind in der Regel die Wohnungsämter der Gemeinden oder die Wohnungsbauförderungsanstalt der Länder.

 

Hotel- und Gastronomie-Objekt, sowie gewerblich genutzte Objekte

Hier ist die Vorlage der Konzession erforderlich. Der Umfang der zugelassenen Aktivitäten hat eine große Bedeutung für den Wert einer solchen Immobilie.

 

zurück